AKTUELLE DISKUSSION / EN DISCUSSION
Das Embryonenforschungsgesetz - La nouvelle loi concernant la recherche sur les embryons
| Resultate der Abstimmung über das Stammzellenforschungsgesetz - Résultats de la votation sur le recherche sur les cellules souches embryonnaires
Eidg. Abstimmung - Stammzellenforschung Mit Zweidrittelsmehr hat das Volk das von religiösen und links-grünen Kreisen bekämpfte Stammzellenfor-schungsgesetz (StFG) angenommen. Das Referendumskomitee ist enttäuscht und verlangt nun die Möglichkeit, Embryonen adoptieren zu können. Die Forschung an Stammzellen überzähliger Embryonen wird in der Schweiz unter strengen Auflagen erlaubt. Die Referendumsvorlage nahm die Hürde mit rund 1 156 600 Ja (66,4 Prozent) gegen 585 400 Nein (33,6 Prozent). In keinem Kanton war eine Mehrheit dagegen. Am deutlichsten angenommen wurde die Vorlage in der Westschweiz. Das Spitzenresultat lieferte mit 84,6 Prozent Ja der Kanton Genf. Das katholische Wallis war mit 53,7 Prozent für das schwächste Ja besorgt, hinter Appenzell Innerrhoden (55,8), Obwalden (56,4) und St. Gallen (59,4). Befürworter sehen sich bestärkt Vor allem seitens der Forschung wird die künftige Rechtssicherheit begrüsst. Die FDP verlangt nun die rasche Ausarbeitung einer Biotechnologie-Strategie. Verschiedene StFG-Befürworter wie etwa die CVP und die SP bestehen indes ausdrücklich darauf, dass das StFG nicht als Eingangstor zum Klonen dienen darf. Gegner sprechen von "Salamitaktik" Das Referendums-Komitee gegen das Stammzellenforschungsgesetz ist ebenfalls enttäuscht. Das Volk habe sich offensichtlich nicht gefragt, woher die "überzähligen" Embryonen denn kommen sollten, sagte Komitee-Sprecher Christoph Keel. Das Komitee fordert laut Keel nun zwei Sitze in der nationalen Ethikkommission und die konsequente Anwendung des Fortpflanzungsmedizin-Gesetzes. Zudem müsse es künftig die Möglichkeit geben, Embryonen adoptieren zu können. Dies sei bereits in vielen Ländern möglich, so in den USA, wo letztes Jahr 25 Kinder auf diese Weise auf die Welt gekommen seien. "Nein-Stimmende ernst nehmen" Die Schweizer Bischofskonferenz wollte zum Abstimmungsergebnis keine Stellung nehmen. Sie hatte sich im Gegensatz zum Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund gegen das StFG ausgesprochen. Votations fédérales - cellules souches Les chercheurs pourront utiliser les embryons dits surnuméraires en vue de trouver de nouvelles thérapies contre des maladies graves. 66,4 % des votants ont approuvé dimanche la loi sur la recherche sur les cellules souches. La Suisse romande arrive en tête. Berne (ats) Tous les cantons et quelque 1,156 million de Suisses ont fait primer le potentiel thérapeutique de ces travaux sur les considérations éthiques autour du statut des embryons Les autres cantons romands sont au contraire les plus enthousiastes. Plus de quatre votants sur cinq ont dit "oui" à Genève (84,6 %) et dans le canton de Vaud (83,9 %), deux régions où la biotechnologie connaît un fort développement. En Suisse alémanique, la palme du "oui" revient à Bâle-Campagne (69,4 %) et Bâle-Ville (68,2 %), bastion de l'industrie pharmaceutique. Maladies graves L'embryon surnuméraire, issu d'une fécondation in vitro, ne ourra être utilisé qu'avec l'accord des parents. Un chercheur ne era autorisé à produire des cellules souches à partir de cet embryon que si aucune autre solution existe, pour autant que le rojet offre des garanties éthiques et scientifiques. Les cellules souches et les embryons surnuméraires ne pourront être cédés ou "Contrôler plutôt qu'interdire" Les autres partis gouvernementaux estiment, eux aussi, que ce "oui" est un signal en faveur de l'économie et de la recherche. Il faudra s'en souvenir lors des prochains débats budgétaires en La tactique du salami va désormais prévaloir, mettent en revanche en garde les comités référendaires, comme l'Appel de Bâle, soutenu par les Verts. Le comité référendaire contre la loi sur l'instrumentation d'embryons humains exige, quant à lui, de siéger dans la commission nationale d'éthique et de permettre l'adoption d'embryons, a dit à l'ats son porte-parole Christoph Keel. Stammzellenforschung: Hoffnung für Kranke - Herausforderung für die Forschung Montag, 22. November 2004, 10.30 Uhr Programm 10.30 h Begrüssung Dr. M.E. Hauck, Umsetzung NFP 46 10.50 h Ethische Herausforderungen Dr. theol. Markus Zimmermann-Acklin, Universität Luzern 11.05 h Stammzellen und die Politik Regierungsrat Dr. Markus Dürr, Gesundheits- und Sozialdepartement LU 11.15 h Fragen/Diskussion 11.30 h Schluss der Veranstaltung Stammzellenforschung: Schweizer Platz in der Spitzenliga gefährdet Dossier Gesundheit Oktober 2004 Unsinnige Trennung zwischen adulten und embryonalen Stammzellen Der Stammzellexperte Prof. Dr. Hans Schöler, Universität Münster, über Stammzellforschung Die Zeit, 5. Juni 2004 Überzählige Embryonen Im Jahr 2003 sind wie bereits in den zwei Jahren zuvor rund 200 überzählige Embryonen angefallen NZZ, 1. Juli 2004 Am äussersten rechten Flügel agieren die der SVP nahestehenden Fundamentalisten in der "Schweiz. Vereinigung Ja zum Leben": Das Stammzellenforschungsgesetz ist in hohem Masse unethisch Das vom eidgenössischen Parkament verabschiedete Gesetz erlaubt die Gewinnung menschlicher embryonleer Stammzellen aus überzähligen Embryonen zur Verwendung für Forschungszwecke. Das Gesetz wurde im "Schnellzugstempo" durch das Parlament gepaukt, um die bei der In-vitro-Fertilisation entstehenden überzähligen Embryonen der "verbrauchenden" Forschung zuführen zu können, wobei sie getötet werden. Menschliches Leben wird fremden Interessen (auch ökonomischen!) geopfert. Das verstöddt gegen die jedem menschen verfassungsmässig garantierten Grundrechte des Lebensschutzes und der Menschenwürde. Die Idee, Januar 2004 Gelockerte Regeln für die Präimplantationsdiagnostik Die britische Behörde für künstliche Befruchtung und Embryonenforschung hat nach Beratungen am Mittwoch in London erklärt, Eltern mit einem kranken Kind dürften künftig die bei einer künstlichen Befruchtung entstandenen Embryonen auch dann mit der sogenannten Präimplantationsdiagnostik untersuchen lassen, wenn es einzig darum gehe, einen Embryo in die Gebärmutter einzupflanzen, der dem Gewebetyp des erkrankten Kindes entspreche. Die Präimplantationsdiagnostik war bisher praktisch nur zur Verhinderung von genetischen Schäden zugelassen. Die britischen Gesundheitsbehörden wollen mit der neuen Regelung nun Eltern erleichtern, ein Kind zu zeugen, um ein anderes ihrer Kinder, das krank ist, heilen zu können. NZZ, 23. Juli 2004. "Reconnaître le droit à la vie du foetus n'exclut pas l'avortement" Appréciation de la jurisprudence de la CEDH de Thierry Clément, collaborateur à l'Institut de droit de la santé (IDS), Neuchâtel Le Temps: La prudence de la Cour est-elle étonnante compte tenu de sa jurisprudence? Le droit du ftus à la vie est donc reconnu dans les faits? Le Temps, 9 juillet 2004 Paris novelliert Bioethik-Gesetz In Frankreich wird die Forschung an menschlichen Embryonen befristet erlaubt, das therapeutische Klonen aber bleibt verboten. Das besagt eine Neufassung des Bioethik-Gesetzes von 1994, die das französische Parlament Ende vergangener Woche abschließend bestätigte. An menschlichen Embryonen, die bei der künstlichen Befruchtung entstehen, aber nicht in den Mutterleib eingepflanzt werden, kann die nächsten fünf Jahre geforscht werden. Süddeutsche Zeitung, 13. Juli 2004 PID: Embryo im Ausnahmezustand Uta Ziegler: Zwar ständen dem Embryo Lebensrecht und Schutzwürdigkeit zu, "aber nicht in dem Masse, dass keine Auzsnahme von dieser Schutzwürdigkeit möglich wäre". Michael Pawlik: Was ist das für ein merkwürdiges Lebensrecht, das negiert werden kannn, nur weil anderen Peresonen gewisse Eigenschaften des Rechtsinhabers nicht zusagen? FAZ, 30. Juni 2004 EU-Forschungskommissar Philippe Busquin spricht sich für genetische Screenings von Neugeborenen aus Die EU will diagnostische Gentests für seltene Erbkrankheiten unterstützen. Neugeborene sollen systematisch im ersten Lebensmonat auf schwere Krankheiten untersucht werden, für die es bereits Therapien gibt. Dies empfiehlt jedenfalls eine von der EU-Kommission eingesetzte Expertengruppe. Ein Netzwerk soll dazu harmonisierte Qualitätsstandards für Gentests beim Menschen erarbeiten. "Von hoher Bedeutung ist die Unterscheidung zwischen individuellen genetischen Tests und genetischem Screening", betont Ludger Honnefelder von der Universität Bonn. So bedürfe es einer Definition dessen, was Krankheit und Krankheitsdisposition und was bloße Disposition sei. Die Mediziner erhoffen sich neue Behandlungschancen. So gilt es etwa bei schweren Immundefizienzen als belegt, dass Gentherapien wirksam sind. Die Welt, 30. Juni 2004 Nur im Ziel einig Drei Gruppen erzwingen das Referendum gegen das Stammzellenforschungsgesetz Als Gegner des Stammzellenforschungsgesetzes haben sich aus SHMK (Schweiz. Hilfe für Mutter und KInd), der Vereinigung 'Ja zum Leben' und dem Basler Appell gegen Gentechnologie eine unheilige Allianz gebildet. Mit den 40'000 Unterschriften schaffte es das Komitee um die SHMK zwar nicht, die Referendumshürde von 50'000 Unterschriften allein zu nehmen. Zusammen mit zwei weiteren Komitees kam das Referendum aber zu Stande. Die Vereinigung 'Ja zum Leben' sammelte ihrerseits 33'000 Unterschriften, und der Basler Appell gegen Gentechnologie liefert knapp 12'000 Signaturen. Dass die drei Komitees ihre Unterschriften der Bundeskanzlei getrennt übergeben, ist kein Zufall: Ausser dem gleichen Ziel verbindet die Komitees nämlich nichts. So erfuhren 'Ja zum Leben' und der Basler Appell vom geplanten (gestrigen) Auftritt der SHMK nur über Journalistenanfragen. Der Basler Appel sieht im neuen Gesetz eindeutig einen ersten Schritt in Richtung therapeutisches Klonen oder gar reproduktives Klonen. Für die anderen beiden Organisationen ist Stammzellenforschung eindeutig Menschenverbrauch. Beide Organisationen sind aus der Abstimmung über die Fristenregelung bekannt als radikale Abtreibungsgegner. Während der Basler Appel im links-ökologischen Spektrum anzusiedeln ist, stehen die beiden anderen Organisationen weit im konservativen evangelikalen Lager. SVP-Nationalrat J. Alexander Baumann und EVP-Nationalrat Ruedi Aeschbacher sind deren Vertreter im Parlament. Dem Referendumskomitee der SHMK haben sich unter anderem auch die Vereinigungen der evangelischen und katholischen Ärzte angeschlossen. Unterstützt werden SHMK und Ja zum Leben von der christlich konservativen EDU (Eidgenössische Demokratische Union), die auch in der Abwehrschlacht gegen die Integration der Schweiz in Europa an vorderster Front kämpft. Erstes denkbares Datum für die Abstimmung ist der 26. September 2004. SDA, 6. April 2004 - NZZ, 8. April 2004 - BaZ, 7. April 2004 - ZürcherZeitung, 7. /8. April 2004 Wenn aus vielem plötzlich alles wird Umstrittenes Embryonenforschungsgesetz bereits veraltet? Noch muss das Embryonenforschungsgesetz die Abstimmungshürde nehmen. Und bereits erscheint es im Licht der neuesten Forschung veraltet. Vor kurzem beobachteten Wissenschafter, wie aus einer embryonalen Stammzelle eine Eizelle und dann ein Embryo entstand. Mit einer solchen Entwicklung hat man nicht gerechnet. NZZ, 13. Mai 2003Félix Gutzwiller trouve de nouveaux appuis pour légaliser l'analyse génétique des embryons in vitro C'est la dernière en date de multiples tentatives en vue de briser l'interdit légal ancré dans la loi sur la procréation médicalement assistée. Toutes ont été vouées à l'échec. Quelque chose serait-il en train de changer, alors même que le référendum contre la loi concernant la recherche sur les cellules souches - un sujet voisin - a recueilli 85 000 signatures? En tout cas, les signataires de l'initiative ne se recrutent plus exclusivement, comme jusqu'ici, dans le camp radical-libéral. Le médecin zurichois a obtenu des soutiens, à droite comme à gauche, chez les socialistes et auprès des UDC. Le Temps, 7. April 2004 Einmal erlaubt - ein andermal verboten Für eine einheitliche Regelung der Pränataldiagnostik Patienten- und Betroffenen-Organisationen engagieren sich für eine neue Regelung der Pränataldiagnostik für schwere, unheilbare Krankheiten. Das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen, das zurzeit in der Kommission für Wissenschaft. Bildung und Kultur des Nationalrates diskutiert wird, soll so ausgestaltet werden, dass eine einheitliche und strenge Regelung der Pränataldiagnostik ohne Diskriminierung von Patientinnen und Patienten getroffen wird. NZZ, 2. Dezember 2003Médecine de la reproduction Pourquoi la Suisse se montre plus restrictive que d'autres pays Berne (ats) Avec l'Allemagne et la Norvège, la Suisse se montre la plus restrictive dans la règlementation des techniques médicales de la reproduction. Parce que les groupes d'intérêt y jouent un plus grand rôle qu'en Belgique ou au Canada, explique une analyse internationale. "Nous avons examiné les processus de décision politiques ainsi que les politiques étatiques de onze pays entre 1980 à 2002", écrit Christine Rothmayr, de l'Université de Genève, dans la présentation de l'étude publiée mardi par le Fonds national suisse (FNS). La scientifique fait partie aux côtés d'Ulrich Klöti et d'Uwe Serdült, de l'Université de Zurich, de l'équipe internationale de recherche.Intervention de l'Etat |
Gesetzgebung zur Stammzellenforschung in der EU
| Irland | Verbot der Forschung an Embryonen aufgrund des verfassungsrechtlich garantierten Rechts auf Leben des Ungeborenen. |
| Deutschland | Das Embryonenschutzgesetzt verbietet jegliche verbrauchende Forschung. Im Januar 2002 hat der Bundestag ein neues Gesetz verabschiedet, das den Import von embryonalen Stammzellen aus bestehenden Linien erlaubt. |
| Frankreich | Forschung an Embryonen ist nur zu fortpflanzungsmedizinischen Zwecken erlaubt. Ein neues Gesetz soll noch im Jahr 2002 verabschiedet werden. Es erlaubt Forschung an Embryonen auch in einem breiteren Rahmen. Therapeutisches Klonen bleibt verboten. |
| Österreich | Stammzellen und Embryos dürfen nur in der Fortpflanzungsmedizin verwendet werden. |
| Finnland | Reproduktives und therapeutisches Klonen sind verboten. Mit Einwilligung der Erzeuger und Zulassung durch staatliche Behörden kann an überzähligen befruchteten Eizellen bis zu 14 Tagen geforscht werden. Das Erzeugen von Embryonen zu reinen Forschungszwecken ist verboten. |
| Dänemark | Reproduktives und therapeutisches Klonen sind verboten. Forschung an Embryonen ist nur zur Verbesserung der Techniken der In-Vitro-Fertilisation und der Präimplantationsdiagnostik erlaubt. |
| Schweden | Reproduktives Klonen ist verboten. Forschung an Embryonen ist bis zum 14. Tag erlaubt ebenso wie deren Herstellung zu Forschungszwecken. |
| Spanien | Therapeutisches Klonen ist untersagt. Forschung an Embryonen ist erlaubt, sofern sie therapeutischen, diagnostischen oder präventiven Zwecken dient. Trotz zahlreichen weiteren Bedingungen und Einschränkungen ist die Forschung an embryonalen Stammzellen nicht ausdrücklich verboten. |
| Grossbritannien | Forschung an Embryonen ist zu weitreichenden Zwecken erlaubt. Eine unabhängige Behörde gewährt die Erlaubnis. Seit Januar 2001 darf diese therapeutisches Klonen zulassen. |
Keine Gesetzgebung zur Forschung an embryonalen Stammzellen gibt eszurzeit in:
Belgien, Griechenland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal.
Vision, 1-2002